Die krankheitsbedingte Kündigung 2026 gehört weiterhin zu den rechtlich anspruchsvollsten Kündigungsformen im deutschen Arbeitsrecht. Arbeitgeber stehen dabei vor erheblichen Hürden. Arbeitsgerichte prüfen solche Kündigungen besonders streng, da Krankheit grundsätzlich zum persönlichen Lebensrisiko eines Arbeitnehmers gehört und nicht ohne Weiteres eine Kündigung rechtfertigt.
In der Praxis scheitern viele Kündigungen nicht an der Erkrankung selbst, sondern an formalen Fehlern, unzureichender Dokumentation oder einer fehlenden Interessenabwägung. Für Arbeitgeber ist deshalb eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich möglich ist, welche Rolle das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt und welche typischen Fehler unbedingt vermieden werden sollten.
Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung 2026 ist nur dann wirksam, wenn mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsprechung hat hierfür ein dreistufiges Prüfungsmodell entwickelt.
- Arbeitgeber müssen alle drei Stufen erfüllen:
- Negative Gesundheitsprognose
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann eine Kündigung vor Gericht unwirksam sein.
Negative Gesundheitsprognose
Die erste Voraussetzung ist eine negative Gesundheitsprognose. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss davon ausgegangen werden können, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin krankheitsbedingt ausfallen wird.
Dabei kommt es immer auf eine Prognoseentscheidung zum Kündigungszeitpunkt an. Arbeitgeber müssen darlegen, dass eine Rückkehr zu einer stabilen Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist.
Typische Konstellationen sind:
häufige Kurzerkrankungen über mehrere Jahre
langandauernde Erkrankungen
dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
krankheitsbedingte Leistungsminderung
Gerichte verlangen in der Regel eine Auswertung der Fehlzeiten über mehrere Jahre, um eine negative Prognose zu begründen.
Häufige Kurzerkrankungen
Besonders häufig kommt die krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen vor.
Hierbei handelt es sich um wiederkehrende, meist kurze Krankheitsphasen, die sich über mehrere Jahre hinweg summieren.
- Gerichte prüfen dabei insbesondere:
- Anzahl der Krankheitstage
- Häufigkeit der Ausfälle
- Dauer der Erkrankungen
- Entwicklung über mehrere Jahre
In vielen Fällen gilt: Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr über mehrere Jahre hinweg können ein Indiz für eine negative Gesundheitsprognose sein.
Allerdings reicht allein die Anzahl der Krankheitstage nicht aus. Entscheidend ist immer eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls.
Langzeiterkrankungen
Auch bei lang andauernden Erkrankungen kann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein.
Hier liegt die Herausforderung darin, dass zum Kündigungszeitpunkt häufig noch nicht sicher feststeht, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig sein wird.
Gerichte prüfen daher:
Dauer der bisherigen Arbeitsunfähigkeit
medizinische Prognosen
mögliche Rückkehrperspektiven
betriebliche Belastungen durch den Ausfall
Je länger eine Erkrankung andauert, desto eher kann eine negative Prognose angenommen werden.
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
Selbst wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, reicht das allein nicht aus. Arbeitgeber müssen zusätzlich darlegen, dass die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Belastungen führen.
Typische Auswirkungen können sein:
- hohe Entgeltfortzahlungskosten
- Störungen im Betriebsablauf
- Probleme bei der Personalplanung
- Mehrbelastung anderer Mitarbeiter
- organisatorische Umstellungen im Betrieb
Gerichte verlangen eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auswirkungen.
Eine pauschale Behauptung, dass der Betrieb belastet sei, reicht in der Regel nicht aus.
Interessenabwägung im Einzelfall
Im dritten Schritt erfolgt eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier prüfen Arbeitsgerichte, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann.
Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Alter des Arbeitnehmers
Unterhaltspflichten
Ursache der Erkrankung
bisheriger Krankheitsverlauf
Chancen auf Genesung
Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto höher sind die Anforderungen an eine Kündigung.
Auch soziale Gesichtspunkte spielen eine wichtige Rolle.
Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Eine zentrale Rolle bei der krankheitsbedingten Kündigung 2026 spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Nach §167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Das Ziel des BEM ist es zu prüfen,
ob die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann
wie zukünftige Erkrankungen vermieden werden können
ob der Arbeitsplatz angepasst werden kann
ob alternative Tätigkeiten möglich sind
Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann helfen, Kündigungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten.
Wird kein BEM durchgeführt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht deutlich angreifbarer sein.
Weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Typische Fehler bei krankheitsbedingten Kündigungen
In der Praxis scheitern viele Kündigungen vor Gericht an formalen Fehlern.
Zu den häufigsten Problemen gehören:
Fehlende Gesundheitsprognose
Arbeitgeber müssen eine nachvollziehbare Prognose über zukünftige Fehlzeiten erstellen. Ohne eine fundierte Analyse der Krankheitsentwicklung kann eine Kündigung unwirksam sein.
Fehlende Dokumentation der betrieblichen Belastung
Gerichte verlangen eine konkrete Darstellung der betrieblichen Auswirkungen.
Dazu gehören beispielsweise:
Entgeltfortzahlungskosten
organisatorische Probleme
Vertretungssituationen
Ohne eine entsprechende Dokumentation sind Kündigungen häufig angreifbar.
Kein oder fehlerhaftes BEM
Ein fehlendes oder unzureichendes BEM gehört zu den häufigsten Gründen, warum Kündigungen vor Gericht scheitern. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass alle milderen Mittel geprüft wurden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Unzureichende Interessenabwägung
Viele Kündigungen scheitern daran, dass soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Arbeitsgerichte prüfen genau, ob eine Kündigung wirklich das letzte Mittel (Ultima Ratio) ist.
Praktische Empfehlungen für Arbeitgeber
Um Risiken zu minimieren, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
Fehlzeiten systematisch dokumentieren
Gesundheitsprognosen sorgfältig prüfen
BEM-Verfahren korrekt durchführen
betriebliche Auswirkungen genau darlegen
Interessenabwägung umfassend dokumentieren
Eine strukturierte Vorbereitung kann das Risiko arbeitsgerichtlicher Verfahren deutlich reduzieren
FAQ zur krankheitsbedingten Kündigung 2026
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?
Eine Kündigung ist möglich, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen vorliegen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.
Wie viele Krankheitstage rechtfertigen eine Kündigung?
Eine feste Grenze gibt es nicht. In der Praxis werden jedoch häufig mehr als sechs Wochen Krankheit pro Jahr über mehrere Jahre hinweg als möglicher Anhaltspunkt betrachtet.
Ist eine Kündigung ohne BEM möglich?
Ja, aber sie ist deutlich schwerer durchsetzbar. Ohne BEM muss der Arbeitgeber besonders ausführlich darlegen, dass keine anderen Maßnahmen möglich waren.
Kann man wegen einer einmaligen langen Krankheit gekündigt werden?
Grundsätzlich ja, wenn eine langfristige Arbeitsunfähigkeit besteht und keine Aussicht auf baldige Genesung besteht. Auch hier ist jedoch eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit?
Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto höher sind die Anforderungen an eine Kündigung. Langjährige Beschäftigte genießen einen stärkeren Kündigungsschutz.
Muss der Arbeitgeber medizinische Informationen kennen?
Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf genaue Diagnosen. Sie dürfen jedoch Fehlzeiten auswerten und daraus eine Prognose ableiten
Schlussbetrachtung
Die krankheitsbedingte Kündigung 2026 bleibt eine der komplexesten Kündigungsformen im deutschen Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Belastungen und eine umfassende Interessenabwägung nachweisen. In vielen Fällen scheitern Kündigungen nicht an der Erkrankung selbst, sondern an formalen Fehlern oder unzureichender Dokumentation. Eine sorgfältige Vorbereitung, eine transparente Dokumentation der Fehlzeiten und ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM sind daher entscheidend, um rechtliche Risiken zu reduzieren.

