Arbeitsgerichtsprozesse gehören für viele Arbeitgeber inzwischen zum unternehmerischen Risiko. Gerade im Mittelstand zeigt sich 2026 jedoch immer deutlicher: Viele Verfahren werden nicht wegen der eigentlichen Rechtslage problematisch – sondern wegen vermeidbarer Fehler im Vorfeld.
In der Praxis entstehen hohe Kosten häufig dort, wo Dokumentation fehlt, Konflikte zu spät eingeordnet werden oder Arbeitgeber die Dynamik eines Verfahrens unterschätzen.
Gerichtsstand für Geschäftsführer – Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit?
Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, weshalb bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft die ordentliche Gerichtsbarkeit (meist Landgericht) zuständig ist. Das Arbeitsgericht entscheidet nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Geschäftsführer weisungsabhängig ist oder nach der Abberufung ins Arbeitsverhältnis zurückkehrt.
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