ANNAHMEVERZUGSLOHN – WAS ARBEITGEBER WISSEN MÜSSEN

Was ist Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB?

Der Annahmeverzugslohn verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnzahlung, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat – weil der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht angenommen hat.

 

Typisches Szenario:
Ein Mitarbeiter wird gekündigt und gewinnt die Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsverhältnis gilt rückwirkend als nicht beendet. Der Arbeitgeber hätte weiterhin Arbeit anbieten müssen. Folge: Lohnnachzahlung über Monate.

Voraussetzungen für Annahmeverzugslohn

  • Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitsleistung an – entweder tatsächlich oder wörtlich (§ 295 BGB).

  • Der Arbeitgeber nimmt dieses Angebot ohne rechtlichen Grund nicht an.

  • Keine Entlastung durch Krankheit oder Unmöglichkeit der Beschäftigung.

Häufige Fehler und Risikosituationen

❌ Unwirksame oder formfehlerhafte Kündigung

❌ Ignorieren eines gerichtlichen Weiterbeschäftigungstitels

❌ Ablehnung des Arbeitsantritts nach gewonnenem Verfahren

❌ Keine oder unvollständige Dokumentation von Arbeitsangeboten

Finanzielle Risiken für Arbeitgeber

  • Mehrmonatige Lohnnachzahlungen

  • Rückwirkende Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen, Boni

  • Gerichtskosten, Anwaltskosten beider Seiten

Strategien zur Risikominimierung

  • Arbeitsangebote dokumentieren: Schriftlich festhalten oder aktiv anfordern.
  • Kündigungsrisiko realistisch prüfen: Bei schwacher Beweislage frühzeitig auf Vergleich setzen.
  • Wiederbeschäftigung anbieten: Lohnt sich, wenn Prozessausgang absehbar ist.
  • Beschleunigte Verfahren nutzen: Schnellere Urteile begrenzen Nachzahlung.
  • Kommunikation absichern: Mündliche Zusagen vermeiden, alles schriftlich belegen.

KANZLEI DEMUTH RÄT – Annahmeverzugslohn proaktiv vermeiden

Kündigungen sollten rechtlich einwandfrei sein. Arbeitsangebote müssen dokumentiert werden. Und im Streitfall braucht es eine klare, Strategie. Wer vorausschauend handelt, vermeidet hohe Kosten und unnötige Risiken.