
Was ist Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB?
Der Annahmeverzugslohn verpflichtet den Arbeitgeber zur Lohnzahlung, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat – weil der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht angenommen hat.
Typisches Szenario:
Ein Mitarbeiter wird gekündigt und gewinnt die Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsverhältnis gilt rückwirkend als nicht beendet. Der Arbeitgeber hätte weiterhin
Arbeit anbieten müssen. Folge: Lohnnachzahlung über Monate.
Voraussetzungen für Annahmeverzugslohn
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Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitsleistung an – entweder tatsächlich oder wörtlich (§ 295 BGB).
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Der Arbeitgeber nimmt dieses Angebot ohne rechtlichen Grund nicht an.
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Keine Entlastung durch Krankheit oder Unmöglichkeit der Beschäftigung.
Häufige Fehler und Risikosituationen
❌ Unwirksame oder formfehlerhafte Kündigung
❌ Ignorieren eines gerichtlichen Weiterbeschäftigungstitels
❌ Ablehnung des Arbeitsantritts nach gewonnenem Verfahren
❌ Keine oder unvollständige Dokumentation von Arbeitsangeboten
Finanzielle Risiken für Arbeitgeber
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Mehrmonatige Lohnnachzahlungen
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Rückwirkende Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen, Boni
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Gerichtskosten, Anwaltskosten beider Seiten
Strategien zur Risikominimierung
- Arbeitsangebote dokumentieren: Schriftlich festhalten oder aktiv anfordern.
- Kündigungsrisiko realistisch prüfen: Bei schwacher Beweislage frühzeitig auf Vergleich setzen.
- Wiederbeschäftigung anbieten: Lohnt sich, wenn Prozessausgang absehbar ist.
- Beschleunigte Verfahren nutzen: Schnellere Urteile begrenzen Nachzahlung.
- Kommunikation absichern: Mündliche Zusagen vermeiden, alles schriftlich belegen.
KANZLEI DEMUTH RÄT – Annahmeverzugslohn proaktiv vermeiden
Kündigungen sollten rechtlich einwandfrei sein. Arbeitsangebote müssen dokumentiert werden. Und im Streitfall braucht es eine klare, Strategie. Wer vorausschauend handelt, vermeidet hohe Kosten und unnötige Risiken.