JAHRESRÜCKBLICK 2025: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ARBEITSRECHT

Jahresrückblick 2025 Arbeitsrecht: Die wichtigsten Arbeitsrecht Änderungen 2025 – von Mindestlohn über Bürokratieentlastung, Arbeitszeiterfassung, Homeoffice, Kündigungsschutz bis Equal Pay. Kompakt, verständlich & mit klaren Arbeitgeber-Empfehlungen.


Das Jahr 2025 brachte zahlreiche bedeutende Änderungen im deutschen Arbeitsrecht. In diesem Jahresrückblick Arbeitsrecht 2025 fassen wir die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen – von höheren Löhnen über digitale Entlastungen bis hin zu neuer Rechtsprechung im Kündigungs- und Urlaubsrecht. Arbeitgeber, HR-Leitungen und Personalverantwortliche erhalten klare Handlungsempfehlungen, um rechtssicher auf die Entwicklungen zu reagieren.


1. Mindestlohn & Minijob-Grenze 2025: Höhere Kosten, klare Pflichten

Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde gestiegen. Damit erhöht sich automatisch auch die Minijobgrenze auf 556 € monatlich. Die Dynamisierung verhindert, dass Minijobber unbeabsichtigt in die Sozialversicherungspflicht rutschen.

Arbeitgeber-Tipp:

 

  • Prüfen Sie Vergütungen systematisch und aktualisieren Sie Arbeitsverträge.

  • Achten Sie bei Minijobbern darauf, Stunden so zu planen, dass die neue Verdienstgrenze eingehalten wird.

  • Kontrollieren Sie Ihre Lohnsysteme auf automatisierte Warnhinweise, um Nachforderungen zu verhindern.


2. Bürokratieentlastungsgesetz IV: 2025 wird das Arbeitsrecht digitaler

Mit dem BEG IV wurde die Arbeitswelt deutlich digitalisiert. Kernpunkte:

Digitale Arbeitsverträge

Arbeitsbedingungen können nun in Textform (z. B. E-Mail, PDF) übermittelt werden.
Ausnahme: Befristete Verträge benötigen weiterhin Papierform + Unterschrift.

Elektronische Arbeitszeugnisse

Zeugnisse dürfen digital ausgestellt werden – sofern Mitarbeiter zustimmen.

Digitale Aushänge

Pflichtinformationen können nun im Intranet oder digitalen Schwarzem Brett angezeigt werden.

Elternzeit digital beantragen

Ab 1. Mai 2025 kann Elternzeit formlos per E-Mail beantragt werden.

Zeitarbeits-Verträge digital

Vereinbarungen zwischen Verleih- und Entleihfirmen benötigen keine handschriftliche Signatur mehr.

 

Arbeitgeber-Tipp:
Digitalisieren Sie Vertragsprozesse, führen Sie E-Signaturen ein und ersetzen Sie bisherige Papierpflichten durch digitale Verfahren. Das spart Zeit und schafft Rechtssicherheit.


3. Arbeitszeiterfassung 2025: Pflicht zur Dokumentation bleibt bestehen

Auch 2025 gilt: Alle Arbeitszeiten müssen erfasst werden, basierend auf BAG-Rechtsprechung.
Ein Reformgesetz fehlt weiterhin.

Wesentliche Punkte:

  • Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Pausen dokumentieren.

  • Digitale Zeiterfassungssysteme sind zulässig und werden empfohlen.

  • Diskussionen über neue Arbeitszeitmodelle (z. B. Wochenarbeitszeit) bleiben offen.

 

Arbeitgeber-Tipp:
Implementieren Sie digitale Tools, schulen Sie Mitarbeitende und dokumentieren Sie sauber, um Bußgelder und Rechtsrisiken zu vermeiden.


4. Homeoffice 2025: Kein gesetzlicher Anspruch – aber etablierter Standard

Auch 2025 gibt es kein allgemeines Recht auf Homeoffice.
Unternehmen entscheiden weiterhin selbst über mobile Arbeitsmöglichkeiten.

Wichtig:

  • Ablehnungen können formlos erfolgen.

  • Arbeitsschutz und Datenschutz gelten auch im Homeoffice.

  • Wegeunfälle sind seit 2021 gesetzlich besser abgesichert.

 

Arbeitgeber-Tipp:
Erstellen Sie Homeoffice-Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostenübernahme und Datenschutz.


5. Kündigungsrecht 2025: Zwei wichtige BAG-Urteile

a) Kündigung schwerbehinderter Menschen in der Probezeit

BAG: In den ersten sechs Monaten ist kein Präventionsverfahren erforderlich.
→ Kündigungen bleiben möglich, sofern keine Diskriminierung erfolgt.

b) Kündigungsschutz für Schwangere – Klage auch nach Frist möglich

Auch bei verspäteter Kenntnis der Schwangerschaft kann die Kündigung nachträglich unwirksam sein.

Arbeitgeber-Tipp:

  • Kündigungen klar dokumentieren.

  • Sensibel agieren bei Frauen im gebärfähigen Alter.

  • Rechtliche Beratung einholen bei besonderen Schutzsituationen.


6. Urlaubsrecht & Urlaubsabgeltung: Urlaub verfällt nur nach Hinweis

2025 gilt weiterhin: Ohne klaren Hinweis des Arbeitgebers verfällt Urlaub nicht – weder zum Jahresende noch zum 31. März.

Konsequenzen:

  • Urlaub aus vergangenen Jahren kann nachgefordert werden.

  • Urlaubsabgeltungen bei Ausscheiden können sehr teuer werden.

Arbeitgeber-Tipp:

  • Mitarbeitende jährlich schriftlich über Resturlaub informieren.

  • Hinweis rechts- und nachweisbar dokumentieren (E-Mail, Lesebestätigung).

  • Nachholhinweise erteilen, wenn sie bisher fehlen.


7. Equal Pay & Entgelttransparenz: 2025 wird’s ernst

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Umsetzung bis Juni 2026

Neue Pflichten für Arbeitgeber:

  • Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen

  • Keine Fragen mehr zur bisherigen Vergütung

  • Auskunftsansprüche für Mitarbeitende

  • Pay-Gap-Berichte für größere Unternehmen

  • Maßnahmen bei >5 % Gender Pay Gap

BAG-Urteil stärkt Entgeltansprüche

Schon ein männlicher Vergleichskollege reicht, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen.

 

Arbeitgeber-Tipp:

  • Interne Gehaltsstrukturen prüfen

  • Ungerechtfertigte Lohnunterschiede sofort beseitigen

  • Auf kommende Berichtspflichten vorbereiten


8. Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis: Gesetz auf Eis, Unsicherheit bleibt

Ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz wurde Ende 2024 gestoppt.
Bis auf Weiteres gilt:

  • Jede Datenverarbeitung muss einzeln begründet sein.

  • Überwachungstools sind nur eingeschränkt zulässig.

  • DSGVO & Rechtsprechung bleiben maßgeblich.

Arbeitgeber-Tipp:

  • Verzeichnis der Mitarbeiterdaten aktualisieren.

  • Einwilligungen sauber einholen.

  • Betriebsrat frühzeitig einbinden.

  • Entwicklungen politisch und juristisch beobachten.


DEMUTH FASST ZUSAMMEN: Was Arbeitgeber 2025 unbedingt beachten müssen

Das Arbeitsrecht 2025 steht ganz im Zeichen von Digitalisierung, Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit. Unternehmen, die ihre Personalprozesse frühzeitig anpassen, profitieren von weniger Risiken, effizienteren Abläufen und einer modernen Arbeitgebermarke.