DER FALL: WENN „ES WIRD SCHON“ NICHT MEHR REICHT

Ein Produktionsleiter in einem mittelständischen Betrieb im Raum Potsdam kommt in letzter Zeit immer wieder zu spät – mal 15 Minuten, mal eine halbe Stunde. Die Teamleiterin hat’s mehrfach mündlich angesprochen, sogar beim Kaffee. „Ja, wird besser“, hieß es jedes Mal. Wurde es aber nicht. Als dann ein wichtiger Kundentermin wegen seiner Verspätung platzte, war klar: Jetzt muss eine Abmahnung her. Nur – wie formuliert man die so, dass sie hält?
WARUM DIE ABMAHNUNG ÜBERHAUPT WICHTIG IST
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Klare Ansage: Der Mitarbeiter weiß schwarz auf weiß, was nicht passt.
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Letzte Warnung: Bevor Sie zur Kündigung greifen, gibt’s eine formale Chance zur Besserung.
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Rechtliche Voraussetzung: Für viele verhaltensbedingte Kündigungen brauchen Sie vorher mindestens eine Abmahnung.
WAS EINE STARKE ABMAHNUNG AUSMACHT
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Konkret werden – kein „Sie arbeiten unzuverlässig“, sondern „Am 12. und 15. März sind Sie unentschuldigt nicht erschienen.“
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Rechtlich sauber bleiben – Formulierungen, die im Zweifel vorm Arbeitsgericht halten.
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Zeitnah handeln – zu lange warten wirkt, als wär’s Ihnen nicht wichtig.
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Konsequenzen benennen – klar sagen, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Schritte folgen (bis hin zur Kündigung).
TYPISCHE FEHLER – UND WIE MAN SIE VERMEIDET
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Pauschale Vorwürfe ohne Beispiele.
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Alles Mögliche in einen Satz quetschen, statt sauber zu trennen.
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Mündlich „abmahnen“ und hoffen, das reicht – tut’s nicht.
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Vorfälle monatelang liegen lassen und dann gesammelt in eine Abmahnung stopfen.
FAQ: ABMAHNUNG IM ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER
Muss eine Abmahnung immer schriftlich sein?
Gesetzlich nicht zwingend – aber mündliche Abmahnungen lassen sich später kaum beweisen. Schriftlich ist also fast immer die bessere Wahl.
Wie oft muss ich abmahnen, bevor ich kündigen darf?
In vielen Fällen reicht eine Abmahnung. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann auch direkt gekündigt werden – bei kleineren Verstößen ist oft eine Abmahnung Pflicht.
Kann ich mehrere Vorfälle in einer Abmahnung zusammenfassen?
Ja, aber nur wenn sie thematisch zusammenhängen und zeitlich nah beieinander liegen. Sonst lieber getrennt formulieren.
Was passiert, wenn die Abmahnung fehlerhaft ist?
Dann kann sie vor Gericht unwirksam sein – und Sie müssen im Zweifel von vorn anfangen.
Wie lange „gilt“ eine Abmahnung?
Kein festes Verfallsdatum, aber nach etwa zwei Jahren ohne neue Vorfälle verliert sie ihre Wirkung.
DEMUTH fasst zusammen

Am Ende ist ’ne Abmahnung kein Hexenwerk – aber eben auch nix für „mal eben schnell“.
Klar sagen, was Sache ist, sauber aufschreiben, nicht zu lange warten.
Und ja – manchmal rettet sie den Job, manchmal nur Ihre Position vorm Gericht.