DIE ARBEITSRECHTLICHE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS: WICHTIGE URTEILE UND PRAXISFÄLLE

Illustration zur arbeitsrechtlichen Haftung des Geschäftsführers mit Symbolen für Verantwortung, Warnhinweis, Mitarbeitende und finanzielle Risiken im Corporate Design von DEMUTH Arbeitsrecht.

Die arbeitsrechtliche Haftung des Geschäftsführers ist für viele Führungskräfte ein Thema, das erst dann Beachtung findet, wenn ein Fehler bereits passiert ist. Dabei zeigen zahlreiche Urteile der vergangenen Jahre, dass Geschäftsführer heute schneller persönlich haften als je zuvor – besonders bei Organisationsmängeln, unklaren Prozessen oder schlechtem Umgang mit Personalthemen. Genau deshalb lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig und systematisch anzugehen.


Was bedeutet arbeitsrechtliche Geschäftsführerhaftung?

Die arbeitsrechtliche Haftung des Geschäftsführers umfasst alle persönlichen Verantwortlichkeiten, die sich aus gesetzlichen Pflichten im Umgang mit Mitarbeitenden ergeben. Dazu gehören unter anderem Kündigungen, Arbeitsschutz, Lohnzahlung und Compliance.


Gesetzliche Grundlagen

Geschäftsführer haften insbesondere nach:

  • § 43 GmbHG (Sorgfaltspflichten)

  • BGB (Schadenersatz, Vertragsverletzungen)

  • ArbSchG (Arbeitsschutz)

  • MiLoG, SGB IV (Sozialversicherung)

 

Diese Normen setzen hohe Anforderungen an Organisation, Prävention und Dokumentation

Persönliche vs. unternehmerische Haftung

Während bei vielen Verstößen das Unternehmen haftet, greifen persönliche Haftungsrisiken, wenn:

  • der Geschäftsführer organisatorische Pflichten verletzt,

  • er Arbeitsrechte missachtet,

  • oder wesentliche Maßnahmen unterlässt (z. B. Unterweisungen).

Organisationsverschulden als Schlüsselbegriff

Gerichte prüfen nicht nur, was passiert ist, sondern warum. Fehlten Prozesse? Gab es keine klaren Zuständigkeiten?
Dann heißt es oft: persönliche Haftung.


Warum Geschäftsführer heute schneller persönlich haften

Entwicklung der Rechtsprechung

Gerichte haben in den letzten Jahren ihre Anforderungen erhöht. Besonders in Bereichen wie Kündigungen, Arbeitsschutz und Compliance müssen Geschäftsführer beweisen, dass sie ihre Pflicht ernst nehmen.

Zunehmende Anforderungen an Compliance

Ein funktionierendes System zur Vorbeugung von Verstößen gehört heute zum Standard – auch im Mittelstand.

 

Strengere Dokumentationspflichten

„Mündlich geregelt“ gilt vor Gericht praktisch nicht mehr.


Pflichtverletzungen bei Kündigungen

Die arbeitsrechtliche Haftung des Geschäftsführers zeigt sich hier besonders deutlich.

Fehlerhafte Betriebsratsanhörungen

Wird der Betriebsrat nicht korrekt angehört, sind Kündigungen unwirksam – mit oft teuren Folgen.

Sozialauswahl & Abmahnungen

Unsaubere Prozesse führen zu Regressforderungen gegen den Geschäftsführer.

Typische Dokumentationsfehler

  • Keine Leistungsprotokolle

  • Fehlende Gesprächsnotizen

  • Unklare Abmahninhalte

Wichtige Urteile

Gerichte betonen regelmäßig: Fehlende Struktur = Organisationsverschulden.


Verstöße gegen Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht

Gefährdungsbeurteilungen

Sie sind Pflicht – und müssen schriftlich vorliegen.

Unterweisungen

Mehrere Urteile zeigen:

 

„Mündliche Schulung“ ist kein gültiger Nachweis.

Haftung bei Unfällen

Kommt es zu Verletzungen, trifft es häufig den Geschäftsführer persönlich.


Compliance-Pflichten des Geschäftsführers

Prävention gegen Mobbing & Diskriminierung

Unternehmen müssen Strukturen haben – sonst haftet die Führung.

AGG-Beschwerdestellen

Fehlen diese, verstärkt sich das Haftungsrisiko.

Schulungspflichten

Auch kleine Unternehmen brauchen dokumentierte Awareness-Schulungen.

Scheinselbstständigkeit als Haftungsfalle

Kriterien der Gerichte

Entscheidend ist die gelebte Realität, nicht der Vertrag.

Typische Fehler

  • Eingliederung ins Team

  • feste Arbeitszeiten

  • Nutzung interner Tool

Regress bei Beiträgen

Oft wird direkt gegen den Geschäftsführer vorgegangen.


Lohnzahlung, Mindestlohn & Insolvenznähe

Haftung für verspätete Gehälter

Ein häufiger Auslöser persönlicher Haftung.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Liquiditätsengpässe früh erkennen

Hier entscheiden wenige Wochen über Haftung oder Freistellung.


Drei reale Praxisfälle aus der Unternehmenswelt

Fall 1 – Kündigung ohne Betriebsratsanhörung

Unwirksame Kündigung → Lohnnachzahlungen → persönlicher Regress.

Fall 2 – Arbeitsunfall durch fehlende Unterweisung

Gericht erkennt: Organisationsverschulden.

Fall 3 – Schein-Freelancer im Marketing

Fünfstellige Nachzahlungen – Geschäftsführer haftet anteilig persönlich.

Wie Geschäftsführer Haftungsrisiken wirksam vermeiden können

Strukturelle Maßnahmen

  • klare Prozesse

  • schriftliche Nachweise

  • angepasste Verantwortlichkeiten

Checklisten & Abläufe

Besonders wichtig bei Kündigungen und freien Mitarbeitenden.

Digitale Tools als Hilfsmittel

HR-Software, Arbeitsschutztools, Compliance-Management.


Praxis-Checkliste für Geschäftsführer

Sofort umsetzbar

  • Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren

  • Kündigungsprozesse schriftlich festlegen

  • Schulungsnachweise sammeln

Monatliche Routinen

  • Lohnlauf prüfen

  • Vertragsstatus externer prüfen

  • Beschwerdemanagement überwachen

Dokumentationspflichten

Alles schriftlich – wirklich alles.

FAQ – Häufige Fragen zur arbeitsrechtlichen Geschäftsführerhaftung

Kann ein Geschäftsführer für Kündigungsfehler persönlich haften?
Ja, wenn strukturelle oder grobe Fehler nachgewiesen werden.

 

Was passiert bei fehlenden Arbeitsschutzunterweisungen?
Es droht persönliche Haftung – besonders bei Arbeitsunfällen.

Haftet ein Geschäftsführer für Scheinselbstständigkeit?
Ja, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Reicht ein Compliance-System „light“?

Wenn es wirksam ist: ja.

 

Wann haftet der Geschäftsführer bei Lohnverspätung?
Sobald Organisationsversagen vorliegt.

Helfen externe HR-Dienstleister?
Sie unterstützen, ersetzen aber nicht die Pflichten des Geschäftsführers.


DEMUTH fasst zusammen

Geschäftsführer haften heute schneller persönlich, als viele denken. Ob Kündigungen, Arbeitsschutz, Scheinselbstständigkeit oder Mindestlohnthemen – entscheidend ist, dass Geschäftsführer klare Strukturen, saubere Prozesse und nachweisbare Dokumentation schaffen. Die meisten Risiken lassen sich mit einfachen, aber konsequenten Maßnahmen vermeiden.

 

 

 


Externer Link:
Mehr zu Arbeitsschutzpflichten: https://www.baua.de