
Mit einem Blick auf die neuesten Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch 2025 bleibt das Arbeitsrecht in Bewegung: von Kündigungsschutz und Betriebsratsfragen bis hin zu
Bonuszahlungen und Befristungen.
Für Arbeitgeber bedeutet das: aufmerksam bleiben, Prozesse anpassen – und rechtzeitig reagieren.
1. Kündigung wegen Schlechtleistung: Gerichte setzen Grenzen
In einem aktuellen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dass wiederholte Minderleistung allein keine Kündigung rechtfertigt, wenn keine objektiven Vergleichswerte vorliegen. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass ein Mitarbeiter über längere Zeit deutlich schlechter arbeitet als vergleichbare Kollegen – und dass dies nicht auf betriebliche Umstände zurückzuführen ist.
Praxis-Tipp:
Leistungsbeurteilungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Nur so lässt sich im Streitfall eine verhaltensbedingte Kündigung begründen.
2. Homeoffice und Arbeitszeitkontrolle
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Auch im Homeoffice bleibt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten korrekt erfassen – digitale Tools oder Apps können helfen.
Wichtig für Arbeitgeber:
Wer keine klare Regelung trifft, riskiert Bußgelder und Streit über Überstundenvergütungen. Besonders bei hybriden Arbeitsmodellen lohnt sich einheitliche Zeiterfassung.
3. Diskriminierung bei Bewerbungen: ChatGPT als Risiko
Ein spannender Fall aus Berlin zeigt: Wird eine Bewerbung automatisiert gefiltert und diskriminiert ein Algorithmus (z. B. nach Alter oder Geschlecht), haftet der Arbeitgeber. Das Gericht wertete dies als mittelbare Diskriminierung, selbst wenn kein Mensch aktiv benachteiligt hat.
Fazit für HR-Abteilungen:
KI-gestützte Bewerbungsprozesse müssen überprüfbar, transparent und diskriminierungsfrei sein.
4. Befristungen im Konzern: Grenzen enger gezogen
Das LAG München entschied, dass sachgrundlose Befristungen in Konzernunternehmen nicht beliebig verlängert oder verschoben werden dürfen – auch wenn der Mitarbeitende formal einen neuen Vertrag erhält. Entscheidend ist die tatsächliche Kontinuität der Beschäftigung.
Konsequenz:
Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine „Kettenbefristung“ faktisch eine Dauerbeschäftigung darstellt.
5. Betriebsratsarbeit und private Chats
Das Arbeitsgericht Köln stellte klar: Wenn Betriebsratsmitglieder vertrauliche Informationen in privaten Chatgruppen teilen, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. In schweren Fällen droht der Ausschluss aus dem Gremium.
Empfehlung:
Klare Kommunikationsrichtlinien und Schulungen schützen vor Missverständnissen – und sichern die Compliance.
DEMUTH fasst zusammen
Die Urteile zeigen: Das Arbeitsrecht bleibt dynamisch – und verlangt von Arbeitgebern ein wachsames Auge auf Prozesse, Kommunikation und technische Systeme.
Wer Personalentscheidungen dokumentiert, interne Abläufe prüft und rechtzeitig Rat einholt, ist auf der sicheren Seite.

DEMUTH RÄT: Eine regelmäßige arbeitsrechtliche Überprüfung Ihrer Verträge und Richtlinien kann teure Fehler verhindern.