DATENSCHUTZ IM ARBEITSRECHT: 17 KLARE REGELN, DIE ARBEITGEBER KENNEN MÜSSEN

Der Schutz personenbezogener Daten spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn es um sensible Informationen Ihrer Mitarbeitenden geht. Fehler im Umgang mit Mitarbeiterdaten können nicht nur das Vertrauen innerhalb des Unternehmens beschädigen, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

In meiner Kanzlei in Potsdam berate ich Sie praxisnah und rechtssicher zu allen Fragen rund um den Datenschutz im Arbeitsrecht – vom Bewerbungsverfahren über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonders bei der Einführung neuer Software, der Nutzung von Leistungsdaten oder bei Krankheits- und Gesundheitsdaten ist Vorsicht geboten. Hier ist es wichtig, die Vorgaben der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes exakt zu beachten.

Ich, Rechtsanwalt Demuth, unterstütze Sie dabei, typische Fallstricke zu vermeiden, betriebliche Prozesse datenschutzkonform zu gestalten und Ihre Personalakten rechtlich sauber zu führen. So schützen Sie nicht nur die Rechte Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Imageverlust.

 

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Rechtsgrundlagen: DSGVO und BDSG

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz regeln, wie Daten im Arbeitsverhältnis verarbeitet werden dürfen – mit Fokus auf Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz.

Erlaubte Datenverarbeitung

Nur unbedingt erforderliche Daten (z. B. Kontaktdaten, Bankverbindung, Qualifikationen) dürfen erhoben werden. Besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) nur mit klarer Rechtsgrundlage.

Einwilligung: Selten sinnvoll im Arbeitsverhältnis

Da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist die Einwilligung oft nicht freiwillig – gesetzliche Grundlagen wie § 26 BDSG sind meist rechtssicherer.

Aufbewahrung und Löschung

Daten nur solange speichern wie nötig. Beispiel: Bewerbungen max. 6 Monate nach Absage löschen. Lohnunterlagen 6–10 Jahre aufbewahren.

Bewerbungen & Einstellung

Nur relevante Daten verarbeiten. Keine Weitergabe ohne Einwilligung. Pool-Lösungen nur mit separater Zustimmung.

Überwachung & IT-Nutzung

Video-, E-Mail- oder GPS-Überwachung nur unter klar definierten Bedingungen. Privatnutzung von E-Mails muss geregelt sein.

Krankmeldungen & Gesundheitsdaten

Nur Arbeitsunfähigkeit erfassen, nicht die Diagnose. Zugang nur für befugte Personen. Arztunterlagen bleiben vertraulich.

Homeoffice & Datenschutz

VPN, verschlüsselte Geräte, klare Richtlinien – Datenschutz gilt auch zu Hause. Mitarbeiter sensibilisieren.

Betriebsrat & Datenschutz

Der Betriebsrat muss Datenschutz beachten, obwohl er nicht „Verantwortlicher“ im DSGVO-Sinn ist. Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten ist sinnvoll.

Datenschutzbeauftragter

Pflicht bei mehr als 20 datenverarbeitenden Mitarbeitern. Aufgabe: Beratung, Kontrolle, Schulung.

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Zutrittskontrolle, Passwortmanagement, Verschlüsselung: Arbeitgeber müssen IT-Sicherheit ernst nehmen.

Datenpannen & Meldepflicht

Verstöße binnen 72 Stunden melden. Betroffene informieren. Prävention durch Prozesse ist Gold wert.

Auskunftsrecht der Mitarbeiter

Mitarbeiter können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Arbeitgeber müssen strukturiert antworten.

Bußgelder bei Verstößen

Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Zudem droht Imageverlust – also besser vorbeugen.

Praxis-Tipps für Arbeitgeber

  • Datenschutz-Schulungen anbieten

  • Löschkonzepte einführen

  • Homeoffice-Richtlinien aufsetzen

  • Verantwortlichkeiten klar regeln

DEMUTH - KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT, POTSDAM SAGT: Datenschutz lohnt sich

Wer Datenschutz richtig umsetzt, vermeidet Risiken, schafft Vertrauen und positioniert sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.

DEMUTH – IHR FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT  & Datenschutz in Potsdam. Jetzt beraten lassen!