Der Berliner Blackout ist kein Infrastruktur-, sondern ein arbeitsrechtliches Problem. Der Staat haftet für Stromausfälle kaum, Arbeitgeber dagegen müssen trotz Stillstand weiterhin Löhne zahlen. Das Betriebsrisiko liegt vollständig beim Unternehmen – unabhängig von Verschulden. Für viele Betriebe heißt das: kein Umsatz, aber volle Personalkosten. Der Blackout zeigt, wie schnell Arbeitsrecht zur wirtschaftlichen Kernfrage wird.
Ein neues Jahr beginnt – mit neuen Entscheidungen, neuen Herausforderungen und hoffentlich guter Gesundheit.
Wir begleiten Sie 2026 mit Klarheit, Erfahrung und Augenmaß im Arbeitsrecht.