
Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist in der Regel rechtswirksam und endgültig. Eine Rücknahme der Kündigung ist nur möglich, wenn beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausdrücklich zustimmen. Wer eine Kündigung vorschnell erklärt und später zurücknehmen möchte, riskiert rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen. Daher ist es entscheidend, vor einer Kündigung alle Optionen sorgfältig zu prüfen.
1. Warum eine Rücknahme nicht einfach möglich ist
Viele Arbeitgeber glauben, sie könnten eine ausgesprochene Kündigung „zurücknehmen“, wenn sich die Umstände ändern oder ein Missverständnis vorlag. Doch im Arbeitsrecht gilt: Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung – und wird mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam.
Eine Rücknahme ist daher nicht einseitig möglich. Nur wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden.
2. Zustimmung des Arbeitnehmers ist Pflicht
Möchte der Arbeitgeber die Kündigung rückgängig machen, muss der Arbeitnehmer einverstanden sein – meist in Form einer gemeinsamen Vereinbarung
oder eines neuen Arbeitsvertrags.
Lehnt der Arbeitnehmer ab, bleibt die Kündigung bestehen. Er kann dennoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ablehnen, selbst wenn der Arbeitgeber seine Meinung geändert hat.
3. Risiken für Arbeitgeber
Die Rücknahme einer Kündigung birgt mehrere rechtliche Risiken:
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Verlust der Rechtssicherheit: Eine unklare Rücknahme kann dazu führen, dass ungewiss ist, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder beendet ist.
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Verfahrensrisiken: Wurde parallel Kündigungsschutzklage erhoben, kann die „Rücknahme“ als Anerkenntnis gewertet werden – mit möglichen Kostenfolgen.
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Haftungsfragen: Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnimmt, ohne dass eine klare Vereinbarung vorliegt, drohen Streitigkeiten über Gehalt, Urlaubsansprüche oder Sozialversicherungszeiten.
4. Risiken für Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer sollten vorsichtig sein:
Wer eine eigene Kündigung zurücknimmt, braucht ebenfalls die Zustimmung des Arbeitgebers.
Fehlt diese, bleibt die Kündigung wirksam – selbst wenn die Rücknahme noch am selben Tag erklärt wird.
Ein mündliches „Ich bleibe doch“ reicht nicht aus.
5. Praktischer Rat vom Fachanwalt
Vor jeder Rücknahme einer Kündigung – egal ob durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten über Bestand, Gehalt oder Abfindung.
DEMUTH fasst zusammen

Die Rücknahme einer Kündigung ist kein einfacher Widerruf, sondern ein rechtlich anspruchsvoller Vorgang, der nur mit beiderseitigem
Einverständnis wirksam wird.
Wer hier ohne Beratung handelt, riskiert teure Missverständnisse und unnötige Verfahren.
Im Zweifel gilt: Klarheit vor Schnelligkeit – und Beratung vor Aktion.