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RECHTLICHE RISIKEN BEI DER RÜCKNAHME VON KÜNDIGUNGEN
13. Oktober 2025
Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist in der Regel rechtlich bindend und endgültig. Eine Rücknahme der Kündigung ist nur dann möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmen. Die Kanzlei Demuth in Potsdam berät Sie kompetent zu Ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht – insbesondere, wenn es um die Wirksamkeit oder Rücknahme einer Kündigung geht.