Die Sozialauswahl ist bei betriebsbedingten Kündigungen kein optionales Verfahren, sondern gesetzlich vorgeschrieben – und oft ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung. Fehler in der Auswahl können teuer werden. Wer hier sorgfältig, dokumentiert und strategisch vorgeht, vermeidet Prozesse und schützt die betriebliche Stabilität.
SOZIALAUSWAHL BEI KÜNDIGUNGEN
Was Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung unbedingt beachten müssen.
Geschäftsführer in der Restrukturierung. Welche rechtlichen Pflichten und Risiken jetzt zählen.