Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn eine unternehmerische Entscheidung tatsächlich zum dauerhaften Wegfall eines Arbeitsplatzes führt. Arbeitgeber müssen außerdem prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist und eine korrekte Sozialauswahl durchführen. In der Praxis scheitern viele Kündigungen jedoch an fehlender Dokumentation oder formalen Fehlern.