Die verhaltensbedingte Kündigung setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung, eine negative Prognose und eine sorgfältige Interessenabwägung voraus. In der Regel ist vorab eine wirksame Abmahnung erforderlich, und der Arbeitgeber trägt im Prozess die volle Beweislast. Fehler bei Dokumentation, Verhältnismäßigkeit oder Fristen führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigungen greifen tief ins Arbeitsverhältnis ein. Sie sind nur wirksam, wenn Pflichtverletzungen eindeutig nachweisbar sind – und genau hier lauert die Gefahr. Denn Beweise müssen arbeitsrechtlich zulässig und datenschutzkonform erhoben werden. Wer Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur das Scheitern der Kündigung, sondern auch Bußgelder.