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Arbeitsvertrag mit Brille im Vordergrund, unscharfe Frau am Fenster im Hintergrund – Symbolbild für verhaltensbedingte Kündigung und Datenschutz
28. August 2025
Verhaltensbedingte Kündigungen greifen tief ins Arbeitsverhältnis ein. Sie sind nur wirksam, wenn Pflichtverletzungen eindeutig nachweisbar sind – und genau hier lauert die Gefahr. Denn Beweise müssen arbeitsrechtlich zulässig und datenschutzkonform erhoben werden. Wer Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur das Scheitern der Kündigung, sondern auch Bußgelder.