Verhaltensbedingte Kündigungen greifen tief ins Arbeitsverhältnis ein. Sie sind nur wirksam, wenn Pflichtverletzungen eindeutig nachweisbar sind – und genau hier lauert die Gefahr. Denn Beweise müssen arbeitsrechtlich zulässig und datenschutzkonform erhoben werden. Wer Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur das Scheitern der Kündigung, sondern auch Bußgelder.
Arbeitsrecht 2024: Das müssen Sie wissen!
✅ Mindestlohn: 12,41 €/Std.
✅ Whistleblower-Schutz: Pflicht für Unternehmen ab 50 MA
✅ Steuerfreie Prämie: Bis zu 3.000 €
✅ Digitalisierung: Elternzeit & Arbeitsunfälle elektronisch melden