Die verhaltensbedingte Kündigung setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung, eine negative Prognose und eine sorgfältige Interessenabwägung voraus. In der Regel ist vorab eine wirksame Abmahnung erforderlich, und der Arbeitgeber trägt im Prozess die volle Beweislast. Fehler bei Dokumentation, Verhältnismäßigkeit oder Fristen führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung.