Verhaltensbedingte Kündigungen greifen tief ins Arbeitsverhältnis ein. Sie sind nur wirksam, wenn Pflichtverletzungen eindeutig nachweisbar sind – und genau hier lauert die Gefahr. Denn Beweise müssen arbeitsrechtlich zulässig und datenschutzkonform erhoben werden. Wer Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur das Scheitern der Kündigung, sondern auch Bußgelder.