Die Sozialauswahl ist bei betriebsbedingten Kündigungen kein optionales Verfahren, sondern gesetzlich vorgeschrieben – und oft ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung. Fehler in der Auswahl können teuer werden. Wer hier sorgfältig, dokumentiert und strategisch vorgeht, vermeidet Prozesse und schützt die betriebliche Stabilität.